Gewässer-, Boden- und Naturschutz sind ein wichtiger Teil des Umweltschutzes. Jedes Unternehmen muss beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bestimmte wasserrechtliche Regelungen und Anforderungen beachten und dafür Sorge tragen, dass nachteilige Veränderungen von Boden und Gewässern ausgeschlossen werden. Gewässerschutz beginnt jedoch weit vor der Herstellung von Gebäuden, Montage von Maschinen und Anlagen und der Inbetriebnahme, nämlich bereits in der Planung - auch von Befestigungen. Verankerungen in die sogenannte Sekundäre Sicherheitsbarriere von Anlagen, die wassergefährdende Substanzen beinhalten, müssen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Anlagenverordnung (AwSV) spezielle Anforderungen erfüllen. Unser Experte Prof. Dr.-Ing. Jörg Reymendt erklärt Notwendigkeiten und zeigt Lösungen auf.