Umweltschutz ist heute mehr als nur eine Herzensangelegenheit. Allem voran geht es auch um den Schutz unserer Gewässer als Grundlage unseres Lebens. Verankerungen von Anlagen, die wassergefährdende Substanzen beinhalten und nicht selbst mit zwei Dichtebenen versehen sind, müssen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Anlagenverordnung (AwSV) spezielle Anforderungen erfüllen.
Diese speziellen Anwendungen erfordern besonders geprüfte Verankerungssysteme. fischer bietet hierfür eine sichere Lösung: der Injektionsmörtel FIS EM Plus. Das System ist amtlich geprüft und weist bei flüssigkeitsundurchlässigem Beton (FD-Beton) eine allgemeine Bauartgenehmigung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für verschiedenste Mediengruppen auf.
Bei beschichtetem Beton hat fischer die WHG-Eignung des Befestigungssystems durch ein akkreditiertes Prüfinstitut und ein Gutachten nachgewiesen.
Die Bauartgenehmigung bzw. das Gutachten der Anker setzt voraus, dass die Anwender geschult sind. Aus diesem Grund bietet fischer umfangreiche Schulungen für Verwender und Planer an – so sind Sie bestens
vorbereitet.
Unter dem Begriff „anlagenbezogener Gewässerschutz“ versteht man die Einrichtung von betrieblichen Anlagen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zur Vorsorge vor Gewässer- oder Bodenschäden. Auch werden erhebliche betriebliche oder volkswirtschaftliche Kosten vermieden. Verankerungen von Anlagen, die wassergefährdende Substanzen beinhalten und nicht selbst mit zwei Dichtebenen versehen sind, müssen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Anlagenverordnung (AwSV) spezielle Anforderungen erfüllen.
Die Richtlinie des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BUmwS) schreibt vor, dass Verbunddübel zu verwenden sind, deren Eignung gegenüber dem beaufschlagten Medium bestätigt wird. Das ist durch eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) ideal erfüllt. Mit dem Injektionsmörtel FIS EM Plus verfügt fischer über ein System, dessen Verwendbarkeit bei vorhandenem flüssigkeitsundurchlässigem Beton (FD-Beton) erstmalig durch eine solche allgemeine Bauartgenehmigung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für verschiedenste Mediengruppen bestätigt wurde. Bei beschichtetem Beton hat fischer die WHG-Eignung des Befestigungssystems durch ein akkreditiertes Prüfinstitut und ein Gutachten nachgewiesen. Gleichzeitig hat das System eine ETA für die statische Beanspruchung, welche die Voraussetzung für die Bauartgenehmigung ist.
Beim FD/FDE-Beton handelt es sich um einen Beton mit optimiertem Widerstand gegen das Eindringen von wassergefährdenden Stoffen. Beim FDE-Beton handelt es sich um einen flüssigkeitsundurchlässigen Beton nach Eindringprüfung. Der FD-Beton ist durch seine spezielle Rezeptur so beschaffen, dass er als flüssigkeitsundurchlässig gilt.
Beim Verankern in WHG-Dichtflächen wird die WHG-Fläche angebohrt und damit ist an dieser Stelle die Dichtheit gegenüber wassergefährdenden Stoffen potenziell reduziert. Die Dichtheit und Beständigkeit muss jedoch auch im Bereich der Verankerung nachgewiesen werden.
Für genau diesen Fall bietet fischer nun Lösungen an, mit denen Verankerungen in WHG-Dichtflächen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Anlagenverordnung (AwSV) ausgeführt werden können.
fischer verfügt mit dem Injektionsmörtel FIS EM Plus über die erste allgemeine Bauartgenehmigung für WHG-konforme Verankerungen für Anwendungen in FD-Beton. Das System wurde mit den Mediengruppen der Medienliste 4 des DIBt umfangreich geprüft.
Eine Verankerung in FD-Beton muss so beschaffen sein, dass durch den im Beton sitzenden Anker keine Flüssigkeit hindurchtreten kann. Das Bohrloch kann im Hammerbohrverfahren oder mit Hohlbohrer erstellt werden. Die Bohrlochtiefe muss stets um mindestens 50 mm weniger tief sein als die vorhandene Bauteildicke. Für die Verankerung in FD-Beton werden der Epoxidharzmörtel FIS EM Plus, die Ankerstange FIS A / RG M oder Innengewindeanker RG MI sowie die WHG-Kennzeichnung benötigt. Die aBG schreibt für WHG-Anwendungen grundsätzlich Verankerungsmittel aus nicht rostendem Stahl vor.
Die Kennzeichnungsscheibe ist ein wesentlicher Bestandteil des fischer WHG-Befestigungssystems. Sie kennzeichnet eindeutig und dauerhaft die Verwendung des richtigen Systems und ermöglicht eine unkomplizierte und zuverlässige Bauabnahme. Montiert wird sie zwischen der Unterlegscheibe und dem Anbauteil.
Durch das Verfüllen des Ringspaltes zwischen Ankerstange, Anbauteil und Bodenbeschichtung mit dem Mörtel FIS EM Plus wird die Abdichtung zuverlässig sichergestellt. Die Verankerungslösung im beschichteten Beton umfasst den Epoxidharzmörtel FIS EM Plus, die Ankerstange FIS A / RG M oder Innengewindeanker RG MI und das WHG-Set. Die Abdichtfunktion ist für Epoxy- Bodenbeschichtungen getestet.
Bei der Verankerung im beschichteten Beton kommt das fischer WHG-Set zum Einsatz. Über das WHG-Set wird der Ringspalt mit Injektionsmörtel FIS EM Plus verfüllt und zuverlässig abgedichtet, und der Befestigungspunkt als WHG-konforme Verankerung gekennzeichnet. Für die Verankerung im beschichteten Beton werden der Epoxidharzmörtel FIS EM Plus , die Ankerstange FIS A und das WHG-Set benötigt.
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